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Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung verordnet der Hausarzt bestimmte Leistungen wie Spritzen oder Verbände.
Hierzu benötigen Sie eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Verordnung durch Ihre Krankenkasse. Die Übernahme der Kosten erfolgt erst dann, wenn die Genehmigung durch Ihre Krankenkasse vorliegt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
Die Pflegeversicherungen... ...tragen Kosten unter folgenden Voraussetzungen:
Sie haben einen Antrag auf Pflegegeld bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse gestellt, der Medizinische Dienst (MDK) hat die Pflegebedürfigkeit festgestellt und Sie einer Pfelgestufe zugeordnet. Die Kosten werden rückwirkend vom Tag der Antragstellung gezahlt.
Leistungen der Sozialhilfe...
Übersteigen die Kosten durch den Pflegedienst die Zahlungen der Pflegeversicherung, haben Sie, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, Anspruch auf Sozialhilfe. Hierzu stellen Sie bei Ihrem Sozialamt einen Antrag.
Beihilfe...
Bei bestimmten Versicherten (z.B. Beamten) übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten.
Achtung !
Solange keine Einstufung durch die Pflegeversicherung vorliegt, zahlen Sie die Pfelge selbst. |